Gar keine Frage! Mittlerweile ist sicherlich jedem bewußt, dass die gesetzliche Rentenversicherung alleine nicht ausreicht, um im Ruhestand den bisherigen Lebenstand zu halten.
1. Privatrente (private Rentenversicherung / „Privatrente”)
Steuerliche Behandlung: Beiträge sind in der Ansparphase normalerweise nicht steuerlich absetzbar; in der Auszahlungsphase wird bei der Rentenzahlung in der Regel nur der Ertragsanteil der Rente besteuert und bei der Kapitalabfindung findet das sog. Halbeinkünfteverfahren Anwendung. Für Altverträge (Verträge vor 2005) gelten besondere steuerliche Regeln/div>
Für wen geeignet? Personen, die maximale Flexibilität (Kapitaloption, Beitragsgestaltung, Vererbbarkeit und Hinterbliebenenschutz) wünschen.
2. Basisrente / Rürup-Rente
Was ist das? Steuerlich geförderte private Rentenversicherung, die vor allem Selbstständigen und Freiberuflern dient. Auszahlung erfolgt grundsätzlich als lebenslange Rente (keine Kapitalabfindung).
Steuerliche Voraussetzungen 2025: Für 2025 liegt der steuerlich relevante Höchstbetrag bei 29.344 € (Alleinstehende) bzw. 58.688 € (zusammen Veranlagte) — und dieser Betrag wird 2025 zu 100 % als Altersvorsorgeaufwand anerkannt (Stand: 2025).
Für wen geeignet? Selbstständige, Freiberufler oder Gutverdiener, die hohe Beiträge steuerlich geltend machen und eine lebenslange, sichere Rente wünschen.
3. Riester-Rente
Was ist das? Staatlich geförderte geförderte Altersvorsorge (Zulagen + gegebenenfalls Steuervorteile) für vor allem sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, Beamte und bestimmte andere Gruppen.
Wichtigste Voraussetzungen: Für die volle Förderung müssen Sparer jährlich 4 % ihres rentenversicherungspflichtigen Einkommens (max. 2.100 € als Bemessungsgrundlage) bzw. mindestens 60 € einzahlen; zudem besteht der Anspruch auf Zulagen (Grundzulage, Kinderzulage).
Für wen geeignet? Arbeitnehmer, Beamt*innen und Familien mit Kindern, die von Zulagen und besonderen Steuervorteilen profitieren können. Beachten: Zulagen- und Förderverfahren wurden in den letzten Jahren technisch angepasst (z. B. Verfahrensverbesserungen seit 2025).
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