Ende 2023 waren in Deutschland knapp 5,7 Millionen Menschen pflegebedürftig – ein Anstieg von über 700.000 Personen allein seit 2021. Die Prognosen sind eindeutig: 2025 wird die Marke von 6,4 Millionen Pflegebedürftigen überschritten.
Besonders wichtig: 86 % aller Pflegebedürftigen werden zu Hause versorgt – von Angehörigen oder ambulanten Pflegediensten. Doch ob zuhause oder im Pflegeheim – die Kosten treffen Betroffene und ihre Familien hart. Und die gesetzliche Pflegepflichtversicherung deckt davon nur einen Bruchteil.
Die gesetzliche Pflegepflichtversicherung wurde bewusst als Teilkaskoversicherung konzipiert. Sie übernimmt einen festen Leistungsbetrag je Pflegegrad – die tatsächlich anfallenden Kosten liegen jedoch deutlich darüber. Die Differenz müssen Pflegebedürftige aus eigener Tasche bezahlen.
Zum 01.01.2026 ist der durchschnittliche Eigenanteil im Pflegeheim erneut gestiegen und liegt nun bei bis zu 3.542 Euro pro Monat.
Die folgende Tabelle zeigt die tatsächlichen Durchschnittskosten für vollstationäre Pflege, die gesetzlichen Leistungen nach § 43 SGB XI, die monatliche Lücke – und das Pflegetagegeld, das zur vollständigen Deckung empfohlen wird:
Ab Pflegegrad 2 entsteht eine monatliche Eigenleistung von fast
1.900 Euro – Monat für Monat, solange die Pflegebedürftigkeit besteht.
Ambulante Pflege: Auch zuhause entstehen erhebliche Lücken
Viele Menschen unterschätzen die Kosten der Pflege durch professionelle Pflegedienste im eigenen Zuhause. Die Sachleistungen nach § 36 SGB XI reichen längst nicht aus:
Pflegegrad
Ø Gesamtkosten pro Monat
Gesetzliche Leistung
Monatliche Lücke
Empfohlenes Tagegeld
Pflegegrad 1
—
125 €
+125 €
—
Pflegegrad 2
850 €
689 €
−161 €
6 €/Tag
Pflegegrad 3
2.000 €
1.298 €
−702 €
24 €/Tag
Pflegegrad 4
3.500 €
1.612 €
−1.888 €
63 €/Tag
Pflegegrad 5
3.500 €
1.995 €
−1.505 €
51 €/Tag
Pflegegrad 1
Ø Gesamtkosten pro Monat
—
Gesetzliche Leistung
125 €
Monatliche Lücke
+125 €
Empfohlenes Tagegeld
—
Pflegegrad 2
Ø Gesamtkosten pro Monat
850 €
Gesetzliche Leistung
689 €
Monatliche Lücke
−161 €
Empfohlenes Tagegeld
6 €/Tag
Pflegegrad 3
Ø Gesamtkosten pro Monat
2.000 €
Gesetzliche Leistung
1.298 €
Monatliche Lücke
−702 €
Empfohlenes Tagegeld
24 €/Tag
Pflegegrad 4
Ø Gesamtkosten pro Monat
3.500 €
Gesetzliche Leistung
1.612 €
Monatliche Lücke
−1.888 €
Empfohlenes Tagegeld
63 €/Tag
Pflegegrad 5
Ø Gesamtkosten pro Monat
3.500 €
Gesetzliche Leistung
1.995 €
Monatliche Lücke
−1.505 €
Empfohlenes Tagegeld
51 €/Tag
Quelle: Statistisches Bundesamt
Die 5 Pflegegrade – was sie bedeuten
Seit 2017 bewertet das neue Begutachtungsassessment (NBA) anhand eines Punktesystems, wie selbstständig ein Mensch noch ist. Je mehr Punkte vergeben werden, desto höher der Pflegegrad – und desto umfangreicher die notwendige Versorgung:
Pflegegrad
Beeinträchtigung
Punktezahl
Pflegegrad 1
Gering
12,5 – unter 27
Pflegegrad 2
Erheblich
27 – unter 47,5
Pflegegrad 3
Schwer
47,5 – unter 70
Pflegegrad 4
Schwerste Beeinträchtigung
70 – unter 90
Pflegegrad 1
Beeinträchtigung:
Gering
Punktezahl:
12,5 – unter 27
Pflegegrad 2
Beeinträchtigung:
Erheblich
Punktezahl:
27 – unter 47,5
Pflegegrad 3
Beeinträchtigung:
Schwer
Punktezahl:
47,5 – unter 70
Pflegegrad 4
Beeinträchtigung:
Schwerste Beeinträchtigung
Punktezahl:
70 – unter 90
Pflegegrad 5
Beeinträchtigung:
Schwerste Beeinträchtigung mit bes. Anforderungen
Punktezahl:
90 – 100
Pflege betrifft Sie früher, als Sie denken
Die Zahlen zeigen: Pflege ist kein Randthema für Hochbetagte. Die Pflegequoten steigen ab dem 60. Lebensjahr stark an – und Demenzerkrankungen, die einen besonders hohen Pflegebedarf auslösen, nehmen mit jeder Altersdekade deutlich zu. Gleichzeitig ist die Zahl der Pflegebedürftigen seit 1999 stetig gewachsen. Daher ist der möglichst frühzeitige Abschluss einer Pflegetagegeldversicherung ratsam:
Je früher Sie die Pflegetagegeldversicherung abschließen, desto günstiger sind die Beiträge
Leichtere Beantwortung der Gesundheitsfragen, da bei jüngeren Menschen weniger Vorerkrankungen bestehen
Höhere Wahrscheinlichkeit einen Vertrag ohne Einschränkungen, Ausschlüss und Risikozuschläge zu erhalten
Was ist eine Pflegetagegeldversicherung?
Eine Pflegetagegeldversicherung zahlt im Pflegefall einen vertraglich festgelegten Betrag pro Tag – unabhängig von den tatsächlichen Kosten und ohne Verwendungsnachweis. Sie entscheiden selbst, wofür das Geld eingesetzt wird, zum Beispiel:
Zuzahlung zu Pflegeheimkosten
Bezahlung eines ambulanten Pflegedienstes
Entlastung pflegender Angehöriger
Erhalt des gewohnten Lebensstandards
Worauf kommt es bei der Auswahl an?
1. Leistungsbeginn: Bereits ab Pflegegrad 1 oder erst ab Pflegegrad 2?
2. Stufung nach Pflegegrad: Gute Tarife zahlen gestaffelt – höhere Grade erhalten mehr, um die wachsende Lücke zu schließen.
3. Ambulant und stationär: Beide Pflegesituationen sollten gleichwertig abgedeckt sein.
4. Dynamik: Eine eingebaute Leistungsdynamik schützt vor dem schleichenden Wertverlust durch steigende Pflegekosten.
5. Keine abstrakte Verweisung Der Versicherer darf Sie im Leistungsfall nicht auf günstigere Alternativen verweisen.
6. Wartezeiten und Gesundheitsprüfung: Je jünger und gesünder beim Abschluss, desto besser die Konditionen.
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Ablauf: In wenigen Schritten zur passenden Pflegetagegeldversicherung
1. Kontaktaufnahme
Sie vereinbaren einen Beratungstermin – telefonisch, online oder persönlich.
2. Bedarfsermittlung
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3. Tarifvergleich
Ich stelle Ihnen verständlich die besten Optionen gegenüber – inklusive Leistungen, Beiträgen und Bedingungen.
4. Entscheidung & Abschluss
Sie wählen den Tarif, der zu Ihnen passt; ich kümmere mich um die Antragsstellung und kläre Rückfragen mit dem Versicherer.
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Auch später bei Leistungsfragen oder Tarifwechseln stehe ich Ihnen zur Seite.
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